Leistungen - Wir bieten umfassende Dienstleistungen im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Individuelle Gefährdungsbeurteilungen und Sicherheitskonzepte

Bei einer individuellen Gefährdungsbeurteilung werden die spezifischen Risiken und Gefahren an einem Arbeitsplatz systematisch ermittelt und bewertet. Dabei werden beispielsweise die Arbeitsumgebung, Maschinen, ausgeführte Tätigkeiten und alle möglichen Gefährdungen für die Mitarbeitenden berücksichtigt. Ziel ist es, Maßnahmen zu entwickeln, um diese Risiken zu minimieren oder sogar vollständig zu eliminieren.

Ein Sicherheitskonzept baut auf dieser Beurteilung auf und umfasst alle präventiven Maßnahmen, die notwendig sind, um ein sicheres Arbeitsumfeld zu gewährleisten. Es enthält detaillierte Vorschläge zu Schutzmaßnahmen, Schulungen, Notfallplänen und regelmäßigen Kontrollen, um die Sicherheit langfristig zu gewährleisten.

Schulungen und Unterweisungen für Mitarbeitende

Schulungen und Unterweisungen im Bereich Arbeitssicherheit dienen dazu, Mitarbeitende über potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz zu informieren und ihnen das notwendige Wissen und die Fähigkeiten zu vermitteln, um sicher arbeiten zu können. Diese Maßnahmen sind gesetzlich vorgeschrieben und helfen, Unfälle und gesundheitliche Risiken zu minimieren und zu vermeiden. In Schulungen wird oft theoretisches Wissen vermittelt, während Unterweisungen praxisnah auf die spezifischen Gefährdungen und Arbeitsabläufe im Unternehmen eingehen. Ziel ist es, dass Mitarbeitende Sicherheitsregeln verstehen, Schutzmaßnahmen richtig anwenden und in Notfallsituationen angemessen reagieren können.

Beratung zu gesetzlichen Vorschriften (BetrSichV, ArbSchG)

Die Beratung zu gesetzlichen Vorschriften hilft Unternehmen dabei, die gesetzlichen Anforderungen zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeitenden am Arbeitsplatz einzuhalten. Zum Beispiel das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) legt die Pflichten der Arbeitgeber fest, Gefährdungen zu minimieren und präventive Maßnahmen zu ergreifen.

Eine professionelle Beratung hilft dabei, diese Vorgaben richtig zu verstehen und umzusetzen, durch Gefährdungsbeurteilungen, Sicherheitsmaßnahmen oder arbeitsmedizinische Vorsorge. So wird sichergestellt, dass das Unternehmen nicht nur gesetzeskonform handelt, sondern auch die Sicherheit und Gesundheit seiner Mitarbeitenden proaktiv schützt.

Organisation von arbeitsmedizinischen Untersuchungen sicherstellen

Die arbeitsmedizinische Untersuchungen dienen in erster Linie dazu, den Gesundheitsschutz der Mitarbeitenden regelmäßig zu überwachen. So können gesundheitliche Beeinträchtigungen oder berufsbedingte Erkrankungen frühzeitig erkannt und behandelt werden. Außerdem kann das Unternehmen sich dadurch absichern, dass sie ihre Aufgaben sicher und ohne gesundheitliche Gefährdungen ausführen können. Diese Untersuchungen werden unteranderem auch vom Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Verordnung der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) vorgeschrieben, um den Schutz der Mitarbeitenden zu gewährleisten. Besonders bei speziellen Tätigkeiten, die mit erhöhten Risiken verbunden sind, wie beispielsweise Arbeiten mit Lärm, Chemikalien oder in Höhe, sind diese Untersuchungen unerlässlich.

Brandschutzunterweisung / Brandschutzhelfer

Die Brandschutzunterweisung ist eine Schulung, die Mitarbeitende über den richtigen Umgang mit Brandschutzmaßnahmen und das Verhalten im Brandfall informiert. Ziel ist es, das Bewusstsein für mögliche Brandgefahren zu schärfen und die Mitarbeitenden mit den Notfallverfahren vertraut zu machen.

Inhalte sind unter anderem die Nutzung von Feuerlöschern, Fluchtwege, Evakuierungspläne und das Verhalten bei einem Brandalarm. Die regelmäßige Durchführung dieser Unterweisung stellt sicher, dass alle Mitarbeitenden im Ernstfall wissen, wie sie sich und andere schützen können.

SiGeKo (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination)

Ein Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo) ist für die Koordination von Arbeitsschutz- und Sicherheitsmaßnahmen auf Baustellen zuständig. Seine Hauptaufgabe besteht darin, sicherzustellen, dass alle Beteiligten die gesetzlichen Vorgaben zur Sicherheit und Gesundheit, sowie die Vorgaben des Bauherrn bzw. der Baustellenordnung bei Bauprojekten einhalten.

Der SiGeKo erstellt Sicherheitspläne, überwacht die Gefährdungsbeurteilungen und koordiniert die Zusammenarbeit anhand eines Bauzeitenplans zwischen den verschiedenen Gewerken, um Risiken zu minimieren. Dadurch trägt er wesentlich dazu bei, Unfälle und Gesundheitsgefahren auf Baustellen zu verhindern.

Ausbildung für Flurförderzeuge (Gabelstapler)

Die Ausbildung für Flurförderzeuge qualifiziert Mitarbeitende dazu, Flurförderzeuge und ähnliche Fahrzeuge sicher zu bedienen. In dieser Schulung lernen die Teilnehmenden die theoretischen Grundlagen, Vorschrift der Berufsgenossenschaft, Fahrzeugtechnik und Sicherheitsregeln, sowie den praktischen Umgang mit Flurförderzeugen.

Die Ausbildung umfasst das sichere Fahren, Heben und Bewegen von Lasten. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmenden einen Fahrausweis für Flurförderzeuge, der sie befähigt, diese im Arbeitsalltag sicher und effizient zu nutzen.

Ausbildung für Hubarbeitsbühnen

Die Ausbildung für Hubarbeitsbühnen befähigt Mitarbeitende, mobile Arbeitsbühnen sicher zu bedienen. In dieser Schulung lernen die Teilnehmenden theoretisches Wissen über rechtliche Vorschriften, Sicherheitsmaßnahmen und die Gerätetechnik, sowie den praktischen Umgang mit verschiedenen Typen von Hubarbeitsbühnen.

Schwerpunkte der Ausbildung sind die sichere Bedienung, das fachgerechte Aufstellen und Bewegen der Bühne sowie die Risikobewertung am Einsatzort. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmenden einen Befähigungsnachweis, der sie berechtigt, Hubarbeitsbühnen sicher im Berufsalltag einzusetzen.

Druckbehälterprüfung (Kompressor)

Die Druckbehälterprüfung nach § 2 der Druckbehälterverordnung stellt sicher, dass Druckbehälter, die unter hohem Druck betrieben werden, regelmäßig auf ihre Sicherheit und Funktionsfähigkeit, gemäß Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), überprüft werden. Diese Prüfungen dienen dazu, Gefahren wie Materialversagen oder Explosionen zu verhindern.

Prüfen von Leitern und Tritte sowie Schwerlastregale und persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)

Das Prüfen von Leitern, Tritte und Schwerlastregalen sowie persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz sind vorgeschriebene Sicherheitsmaßnahmen, um sicherzustellen, dass diese Arbeitsmittel sicher und einsatzbereit sind. Regelmäßige Prüfungen nach Vorschriften und Herstellerrichtlinien ermöglichen es, Verschleiß, Schäden oder Mängel rechtzeitig zu erkennen.

Bei Leitern und Tritte wird überprüft, ob Stufen, Gelenke und Standfestigkeit in Ordnung sind. Bei Schwerlastregalen wird kontrolliert, ob Traglasten eingehalten werden und das Regal stabil und unversehrt ist. Bei der Prüfung der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz, wie beispielsweise Gurten, Karabiner, Seilen und Verbindungselementen, wird auf sichtbare Schäden, Abnutzungen, Verformungen oder Risse geachtet. Ebenso wird geprüft, ob mechanische und bewegliche Teile einwandfrei funktionieren und diese keine Beeinträchtigungen aufweisen. Diese Prüfungen tragen dazu bei, Unfälle zu vermeiden und die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten.